Consumer Packageen bei Kürbissen
sind nicht handelsüblich
 

Soweit Kürbisse im Einzelhandel in Segmenten oder Hälften angeboten und in dieser Form in Klarsichtfolie eingeschlagen werden, stellt dies lediglich eine Schutzumhüllung dar.

Solange keine Abgabe in Selbstbedienung erfolgt, ist eine Kennzeichnung als Consumer Package nicht nicht erforderlich.